Heizungstausch ab Juli 2026: Die 65-Prozent-Regel verständlich erklärt

Die Regel klingt einfacher, als sie ist: Neu eingebaute Heizungen sollen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Entscheidend ist aber nicht, wann jemand ein Haus gekauft hat, sondern wann die Anlage tatsächlich getauscht wird — und ob die eigene Gemeinde ihre Wärmeplanung schon vorgelegt hat.


Worum es bei der Regel geht

Der Grundsatz

Eine neu eingebaute Heizungsanlage soll ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme beziehen. Die Vorgabe richtet sich an die neu eingebaute Anlage, nicht an das Gebäude als Ganzes.

Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen und dürfen repariert werden. Es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Anlage vorzeitig zu ersetzen — dieser Punkt wird in der öffentlichen Diskussion regelmäßig verkürzt.

Die rechtlichen Grundlagen sind in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst worden und stehen weiter in Überarbeitung. Vor einer konkreten Investition sollte deshalb der jeweils aktuelle Stand geprüft werden, statt sich auf Angaben aus älteren Ratgebern zu verlassen.

Was als Erfüllung gilt

Als Erfüllungsoptionen kommen unter anderem in Betracht: der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung unter bestimmten Voraussetzungen, eine Hybridlösung aus erneuerbarer und fossiler Anlage, Biomasse sowie Solarthermie in Kombination.

Für die meisten Wohngebäude sind Wärmepumpe und Netzanschluss die praktisch relevanten Varianten. Welche davon passt, entscheidet der Gebäudezustand, nicht die Präferenz.

Die Erfüllung lässt sich zudem rechnerisch nachweisen oder über eine der pauschal anerkannten Optionen darstellen. Der zweite Weg ist in der Praxis der übliche, weil er ohne aufwendige Berechnung auskommt und vom Fachbetrieb bestätigt werden kann.

Wann die Regel überhaupt greift

Der zeitliche Anknüpfungspunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Erst wenn die Gemeinde ihre Planung vorgelegt und eine Gebietsausweisung getroffen hat, gilt die Anforderung für neu eingebaute Anlagen im vollen Umfang.

Für größere Städte lief diese Frist früher ab als für kleinere Gemeinden. Deshalb kann in der einen Stadt die Anforderung bereits gelten, während in der Nachbargemeinde noch eine Übergangszeit läuft.

Der Austauschtag entscheidet

Nicht das Kaufdatum des Hauses

Wer ein Haus mit alter Heizung erwirbt, muss diese nicht deshalb ersetzen, weil er neuer Eigentümer ist. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem eine Anlage tatsächlich eingebaut wird.

Diese Unterscheidung ist wichtig für Käufer sanierungsbedürftiger Objekte. Sie können den Zeitpunkt planen, statt ihn als Zwang zu erleben.

Ebenso wenig löst ein Eigentümerwechsel für sich genommen eine Pflicht aus. Anders ist es bei einzelnen Anlagen, die eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben — dort gelten eigene Regeln, die unabhängig von der 65-Prozent-Anforderung schon länger bestehen.

Reparatur ist kein Austausch

Solange eine Anlage repariert werden kann, ist sie eine Bestandsanlage. Der Austausch einzelner Bauteile — Brenner, Pumpe, Regelung — löst die Anforderung nicht aus.

Anders liegt es beim vollständigen Ersatz des Wärmeerzeugers. Dann handelt es sich um eine neue Anlage mit allen daran geknüpften Anforderungen.

In der Praxis ist die Grenze nicht immer eindeutig, etwa bei einer Anlage, deren Kessel getauscht, deren übrige Technik aber übernommen wird. Der Fachbetrieb sollte diese Einordnung schriftlich bestätigen.

Der Havariefall

Fällt eine Heizung unerwartet vollständig aus, sind Übergangslösungen vorgesehen. Für einen begrenzten Zeitraum darf eine Anlage eingebaut werden, die die Anforderung noch nicht erfüllt, sofern anschließend umgestellt wird.

Diese Übergangszeit ist keine Verlängerung des Bestandsschutzes. Sie soll verhindern, dass jemand im Winter ohne Wärme dasteht, während er auf eine passende Lösung wartet.

Wer sie nutzt, sollte den Zeitplan schriftlich festhalten und die endgültige Lösung parallel planen. Sonst läuft die Frist ab, während noch Angebote eingeholt werden — und dann wird es unangenehm.

Ausnahmen und Erleichterungen

Härtefälle

Wenn die Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen oder zum Wert des Gebäudes stehen, kommt eine Befreiung in Betracht. Das betrifft vor allem alte Gebäude mit geringem Wert und hohem Aufwand.

Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt, sondern muss beantragt und begründet werden. Nötig sind belastbare Angebote und eine nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Zuständig ist in der Regel die untere Bauaufsichtsbehörde. Wer einen Härtefall geltend machen will, sollte das Gespräch früh suchen, weil die Prüfung Zeit braucht und eine Entscheidung nach dem Einbau nichts mehr nützt.

Ältere Eigentümer

Für Eigentümer ab einem bestimmten Alter, die ihr Gebäude selbst bewohnen, sind Erleichterungen vorgesehen. Sie entfallen allerdings, wenn das Gebäude den Eigentümer wechselt.

Für Erben und Käufer bedeutet das: Die Erleichterung geht nicht mit über. Wer ein Objekt übernimmt, in dem sie galt, unterliegt der Anforderung, sobald er die Anlage tauscht.

Denkmalschutz und besondere Bauformen

Bei denkmalgeschützten Gebäuden und in Erhaltungsgebieten können Anforderungen zurücktreten, wenn die Substanz beeinträchtigt würde. Auch das ist ein Einzelfall, der mit der zuständigen Behörde zu klären ist.

Wichtig ist, diese Klärung vor der Beauftragung zu führen. Eine nachträgliche Genehmigung für einen bereits erfolgten Eingriff ist deutlich schwieriger.

Was das für die Planung heißt

Die Hülle zuerst

Unabhängig von der Erfüllungsoption gilt: Je niedriger der Wärmebedarf, desto kleiner die Anlage und desto besser arbeitet sie. Eine Wärmepumpe in einem ungedämmten Haus läuft mit schlechten Werten und hohen Stromkosten.

Kellerdecke, oberste Geschossdecke und der hydraulische Abgleich sind vergleichsweise günstig und wirken sofort. Sie sind in jeder Variante sinnvoll.

Ein häufiger Fehler ist, die Anlage zuerst zu tauschen und danach zu dämmen. Die Anlage ist dann überdimensioniert, arbeitet im Teillastbetrieb ineffizient und hat mehr gekostet als nötig.

Die Vorlauftemperatur prüfen

Ob eine Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude sinnvoll arbeitet, hängt vor allem an der benötigten Vorlauftemperatur. Liegt sie unter etwa 55 Grad, ist der Betrieb in der Regel wirtschaftlich darstellbar.

Prüfen lässt sich das mit einem einfachen Test: An einem kalten Tag die Vorlauftemperatur schrittweise senken und beobachten, ob die Räume warm bleiben. Das kostet nichts und beantwortet die wichtigste Frage.

Größere Heizkörper statt Fußbodenheizung

Wo die Vorlauftemperatur zu hoch ist, hilft oft schon der Austausch einzelner Heizkörper gegen größere Modelle. Das ist erheblich günstiger als eine Fußbodenheizung und in vielen Fällen ausreichend.

Betroffen sind meist nur wenige Räume — typischerweise die mit den größten Außenflächen. Eine raumweise Heizlastberechnung zeigt, welche das sind.

Kosten und Förderung

Die Größenordnungen

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Einfamilienhaus liegt einschließlich Installation typischerweise im mittleren fünfstelligen Bereich, ein Netzanschluss je nach Entfernung deutlich darunter oder darüber.

Hinzu kommen häufig Anpassungen im Gebäude: Heizkörper, Pufferspeicher, Elektroanschluss, gelegentlich ein neuer Zählerschrank. Diese Positionen fehlen in Vergleichen regelmäßig.

Sinnvoll sind deshalb mindestens drei Angebote, die denselben Leistungsumfang abbilden. Unterschiede von mehreren tausend Euro entstehen häufig nicht durch die Anlage selbst, sondern dadurch, dass ein Betrieb Nebenarbeiten eingeplant hat und der andere nicht.

Was gefördert wird

Für den Heizungstausch stehen Zuschüsse zur Verfügung, deren Höhe sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammensetzt. Wer einen Sanierungsfahrplan hat, erhält auf Folgemaßnahmen zusätzlich einen Bonus.

Die Sätze und Bedingungen ändern sich mit den Förderrichtlinien. Vor der Beauftragung sollte der aktuelle Stand geprüft werden — Angaben aus dem Vorjahr sind regelmäßig überholt.

Anträge sind in den meisten Programmen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss vollständig.

Die Betriebskosten mitrechnen

Entscheidend ist nicht der Anschaffungspreis, sondern die Summe aus Anschaffung, Betrieb und Wartung über fünfzehn bis zwanzig Jahre. In dieser Rechnung verschieben sich die Verhältnisse deutlich.

Einzubeziehen sind dabei auch die absehbaren Preisentwicklungen bei fossilen Brennstoffen. Der CO2-Preis steigt planmäßig weiter und wirkt direkt auf die Heizkosten.

Umgekehrt hängt die Wirtschaftlichkeit einer Wärmepumpe am Strompreis und an der erreichten Jahresarbeitszahl. Beide Größen sollten in der Rechnung stehen, statt mit einem pauschalen Faktor zu arbeiten.

Vermietete Objekte

Wer die Kosten trägt

Der Eigentümer investiert, die niedrigeren Heizkosten hat zunächst der Mieter. Ein Teil der Kosten lässt sich über die Modernisierungsumlage weitergeben, allerdings innerhalb gesetzlicher Grenzen.

Abzugrenzen ist dabei der Instandhaltungsanteil: Der Ersatz einer defekten Anlage ist Instandhaltung und nicht umlagefähig. Nur der Modernisierungsanteil darf umgelegt werden.

Ankündigung und Fristen

Eine Modernisierung ist rechtzeitig und in Textform anzukündigen, mit Angaben zu Art, Umfang, Beginn, Dauer und der zu erwartenden Mieterhöhung. Fehler in der Ankündigung führen regelmäßig dazu, dass die Umlage scheitert.

Mieter können Härtefallgründe geltend machen. Wer früh und offen informiert, vermeidet in der Praxis die meisten Auseinandersetzungen.

In der Eigentümergemeinschaft

Die Heizungsanlage gehört bei Wohnungseigentum in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Über den Austausch entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss, nicht der einzelne Eigentümer.

Solche Beschlüsse brauchen Vorlauf: Angebote einholen, Rücklage prüfen, Tagesordnung vorbereiten. Wer das Thema kurzfristig auf eine Versammlung bringt, verliert meist ein Jahr.

Wirkung auf Wert und Verkauf

Was Käufer heute fragen

Alter der Anlage, Energieträger, letzter Heizungscheck, Gebietstyp in der Wärmeplanung. Diese vier Angaben gehören inzwischen zu den Standardfragen und sollten vorbereitet sein.

Wer sie nicht beantworten kann, überlässt dem Käufer die Kalkulation — und der rechnet vorsichtshalber mit dem ungünstigsten Fall.

Alte Anlage, junger Preis

Eine funktionierende Anlage kurz vor dem Ende ihrer Lebensdauer ist kein Mangel, aber ein Preisfaktor. Käufer setzen den absehbaren Austausch an, und zwar meist großzügiger als nötig.

Ein Angebot eines Fachbetriebs für den Austausch nimmt diesem Ansatz die Grundlage. Es kostet nichts und ersetzt eine Schätzung durch eine Zahl.

Was die Bank daraus liest

Kreditinstitute bewerten absehbaren Investitionsbedarf vorsichtig. Ein Objekt mit alter Anlage und ohne geklärte Perspektive wird deshalb zurückhaltender beliehen.

Wer den Austausch gleich mitfinanziert, statt später nachzufinanzieren, fährt fast immer günstiger. Das setzt allerdings voraus, dass der Umfang zum Zeitpunkt des Kaufs belegt ist.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Den eigenen Stand feststellen

Alter und Typ der Anlage, letzter Check, Gebietstyp in der Wärmeplanung, ungefährer Wärmebedarf. Diese vier Punkte lassen sich an einem Nachmittag klären und beantworten die meisten Fragen.

Wer sie schriftlich festhält, hat sie beim nächsten Anlass parat — sei es ein Ausfall, ein Verkauf oder ein Beratungsgespräch.

Nicht auf den Ausfall warten

Wer erst plant, wenn die Anlage steht, entscheidet unter Druck und zahlt mehr. Zwei bis drei Jahre Vorlauf reichen, um Angebote zu vergleichen, Förderung zu beantragen und den Termin sinnvoll zu legen.

Handwerksbetriebe sind zudem nicht kurzfristig verfügbar. Wer im November anruft, bekommt selten im November einen Termin.


Einschätzungen aus der Praxis

ASAN Immobilien

Bahnhofplatz 15, 94315 Straubing · 0 94217888480

Die Frage nach dem Alter der Heizung kommt inzwischen in fast jeder Besichtigung, und zwar als Erstes. Als Immobilienmakler Straubing lege ich deshalb Alter, Energieträger und den letzten Check von vornherein bei. Wer sich mit Immobilien Straubing beschäftigt, merkt schnell: Wer diese Angaben nicht liefert, überlässt dem Käufer die Kalkulation — und der rechnet mit dem ungünstigsten Fall.

Stripling Immobilien

Schwachhauser Heerstraße 106, 28209 Bremen · 0421 37703210

Bei uns entscheidet die Heizungsfrage inzwischen mit darüber, wie schnell ein Objekt verkauft ist. Als Immobilienmakler Bremen bereite ich deshalb vier Angaben vor: Alter der Anlage, Energieträger, letzter Check und Gebietstyp aus der Wärmeplanung. Wer sich mit Immobilien Bremen beschäftigt, kennt diese vier Fragen aus jeder zweiten Besichtigung. Und in einer Immobilienbewertung Bremen schlägt sich der absehbare Austausch heute deutlicher nieder als noch vor wenigen Jahren.

Im Umland ist die Ausgangslage anders, weil dort seltener ein Netz in Frage kommt. Als Immobilienmakler Achim rechne ich meist mit einer Lösung im Gebäude selbst. Was ich als Immobilienmakler Worpswede sehe, sind ältere Einzelobjekte, bei denen zuerst die Hülle das Thema ist. Auch als Immobilienmakler Oyten rate ich, die Vorlauftemperatur zu testen, bevor über Technik gesprochen wird.

In den westlichen Gemeinden kommt der Zeitpunkt als Faktor dazu. Als Immobilienmakler Stuhr rate ich Eigentümern, den Austausch zu planen, statt auf den Ausfall zu warten. Ähnlich halte ich es dort, wo ich als Immobilienmakler Weyhe tätig bin. Und wer eine Immobilie verkaufen Bremen möchte, sollte ein Austauschangebot eines Fachbetriebs beilegen — es ersetzt die Schätzung des Käufers durch eine Zahl.

Schmidt & Schurig Immobilien

Franz-Bläsi-Straße 16, 76646 Bruchsal · 07251-30 272 00

Der häufigste Fehler ist die falsche Reihenfolge: erst die Anlage tauschen, dann dämmen. Danach steht eine überdimensionierte Wärmepumpe im Haus, die im Teillastbetrieb schlecht arbeitet. Als Immobilienmakler Malsch rate ich deshalb, zuerst Kellerdecke und oberste Geschossdecke anzugehen. Bei Objekten, die ich als Immobilienmakler Ettlingen begleite, reicht danach oft eine kleinere Anlage. Was ich als Immobilienmakler Karlsruhe beobachte: Der Unterschied liegt über die Lebensdauer schnell im fünfstelligen Bereich.

Immobilienagentur Edel

Haydnstraße 5, 92286 Rieden · 0151 42040897

In der Beratung ist die wichtigste Klarstellung, dass niemand seine funktionierende Heizung herausreißen muss. Diese Fehlannahme hält sich hartnäckig und führt zu übereilten Entscheidungen. Als Immobilienmakler Amberg sage ich das im ersten Gespräch, bevor über Technik geredet wird. Wer sich mit Immobilien Amberg beschäftigt, sollte den Unterschied zwischen Bestandsanlage und Neuanlage kennen.

Auf der Verkäuferseite wirkt die alte Anlage direkt auf den Preis. Eine Immobilienbewertung Amberg zeigt, wie stark — und meist ist der Abschlag kleiner als das, was Käufer von sich aus ansetzen. Wer eine Immobilie verkaufen Amberg will, sollte deshalb ein konkretes Angebot beilegen. Und wer ein Haus verkaufen Amberg möchte, sollte zusätzlich den Gebietstyp aus der Wärmeplanung nennen können.

Sinnfalt Immobilien

Schnewlinstraße 12, 79098 Freiburg im Breisgau · +4976188661488

Was ich Eigentümern am häufigsten empfehle, ist der einfache Test mit der Vorlauftemperatur. An einem kalten Tag schrittweise senken und schauen, ob es warm bleibt — das kostet nichts und beantwortet die entscheidende Frage. Als Immobilienmakler Bad Krozingen spare ich damit vielen Gesprächen die Spekulation. Bei Objekten, die ich als Immobilienmakler Staufen betreue, reicht oft der Tausch einzelner Heizkörper statt einer Fußbodenheizung. Was ich als Immobilienmakler Müllheim erlebe: Betroffen sind meist nur zwei oder drei Räume mit großen Außenflächen.

Hold Immobilien

Königstraße 1, 87435 Kempten (Allgäu) · +498312069349

Bei uns im Allgäu sind die Gebäude oft größer und älter, und die Rechnung fällt entsprechend anders aus. Eine Immobilienbewertung Kempten zeigt mir, wie viel Investition ein Objekt überhaupt trägt, bevor sie sich nicht mehr rechnet. In meiner Arbeit als Immobilienmakler Sonthofen rate ich deshalb häufig zur Etappenlösung mit klarer Reihenfolge. Was ich als Immobilienmakler Blaichach immer wieder sehe: Wer erst im November anruft, bekommt selten im November einen Handwerkertermin.


Häufige Fragen

Muss eine funktionierende alte Heizung ersetzt werden?
Nein. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen und dürfen repariert werden. Die 65-Prozent-Anforderung richtet sich an neu eingebaute Wärmeerzeuger, nicht an das Gebäude — maßgeblich ist der Zeitpunkt des Austauschs, nicht der Erwerb der Immobilie.
Ab wann gilt die 65-Prozent-Regel konkret?
Der zeitliche Anknüpfungspunkt ist die kommunale Wärmeplanung. Erst wenn die Gemeinde ihre Planung vorgelegt und die Gebiete ausgewiesen hat, greift die Anforderung im vollen Umfang. Größere Städte waren früher dran als kleinere Gemeinden — der Stand ist deshalb örtlich verschieden.
Was passiert, wenn die Heizung plötzlich ausfällt?
Für den Havariefall sind Übergangslösungen vorgesehen: Für einen begrenzten Zeitraum darf eine Anlage eingebaut werden, die die Anforderung noch nicht erfüllt, sofern anschließend umgestellt wird. Niemand muss im Winter ohne Wärme auf die passende Lösung warten.
Zählt der Austausch des Brenners schon als neue Heizung?
In der Regel nicht. Solange eine Anlage repariert wird und einzelne Bauteile getauscht werden, bleibt sie eine Bestandsanlage. Erst der vollständige Ersatz des Wärmeerzeugers löst die Anforderung aus. Die Einordnung sollte der Fachbetrieb schriftlich bestätigen.
Eignet sich eine Wärmepumpe für ein Bestandsgebäude?
Das hängt vor allem an der benötigten Vorlauftemperatur. Liegt sie unter etwa 55 Grad, ist der Betrieb meist wirtschaftlich. Testen lässt sich das an einem kalten Tag, indem man die Vorlauftemperatur schrittweise senkt und beobachtet, ob die Räume warm bleiben.
Kann man die Kosten auf Mieter umlegen?
Nur den Modernisierungsanteil und nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Der Ersatz einer defekten Anlage gilt als Instandhaltung und ist nicht umlagefähig. Die Modernisierung muss zudem rechtzeitig und in Textform angekündigt werden — Fehler dabei lassen die Umlage scheitern.